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Neue Gesetzesregelung erleichtert Hilfsmittelversorgung

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GSVG) beschlossen – eine wegweisende Entscheidung für Familien mit Kindern, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Seit dem 1. März ist damit eine wichtige Regelung in Kraft, die den Zugang zu benötigten Hilfsmitteln deutlich vereinfacht.

Weniger Bürokratie, schnellere Hilfsmittelversorgung

Die neue Regelung betrifft Patient:innen, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) behandelt werden. Künftig gilt:

„Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum […] oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen […] in Behandlung befindet und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen vor der Antragstellung empfohlen worden ist.“ (Bundesgesetzblatt 2025)

Das bedeutet: Empfiehlt ein Arzt aus einem SPZ oder MZEB ein Hilfsmittel, muss die Krankenkasse dessen Notwendigkeit nicht mehr gesondert prüfen. Das beschleunigt die Bewilligung erheblich und sorgt dafür, dass Kinder schneller mit den Hilfsmitteln versorgt werden, die sie dringend brauchen.

Ein wichtiger Fortschritt für Familien

Bislang mussten Familien oft monatelang kämpfen, bis eine Hilfsmittelversorgung genehmigt wurde – wertvolle Zeit, in der sich der Entwicklungsfortschritt ihrer Kinder verzögern konnte. Durch das neue Gesetz wird dieser Prozess jetzt deutlich vereinfacht.

Ein großer Dank gilt rehaKIND und dem Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung, die sich seit Jahren für schnellere und unbürokratischere Genehmigungen starkmachen. Ihr Einsatz hat dazu beigetragen, dass dieses Gesetz Wirklichkeit wurde – ein echter Durchbruch für alle Kinder mit Hilfsmittelbedarf! Und das, obwohl das Gesetz im November 2024 kurz vor dem Scheitern stand, nachdem es von der Bundestagsagenda genommen wurde. Umso erfreulicher, dass es nun in Kraft ist und Familien die dringend benötigte Unterstützung bietet.

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